CDU, CSU und SPD haben sich in ihren Koalitionsvereinbarungen beim Thema Rente auf vier Kernpunkte verständigt: (1) Mütterrente, (2) Lebensleistungsrente, (3) abschlagsfreie Rente mit 63 und (4) bessere Erwerbsminderungsrente. Gerne möchte ich die einzelnen Maßnahmen näher erläutern.

1. Mütterrente

Im Koalitionsvertrag heißt es (S. 73):

    Die Erziehung von Kindern ist Grundvoraussetzung für den Generationenvertrag der Rentenversicherung. Während Kindererziehungszeiten ab 1992 rentenrechtlich umfassend anerkannt sind, ist dies für frühere Jahrgänge nicht in diesem Umfang erfolgt. Diese Gerechtigkeitslücke werden wir schließen. Wir werden daher ab 1. Juli 2014 für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die Erziehungsleistung mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der Alterssicherung berücksichtigen. Die Erziehungsleistung dieser Menschen wird damit in der Rente besser als bisher anerkannt.

Die Mütterrente war ein zentrales Wahlkampfversprechen von CDU und CSU. Ich habe viele Jahre für eine Verbesserung gekämpft.

Bereits seit 1999 wird seitens der Bundesregierung für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten Jahr für Jahr mehr in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eingezahlt als aktuell an Mütter in Rente für Kindererziehungszeiten ausgezahlt wird. Allein im Jahr 2010 lag dieser Bundeszuschuss bei 11,6 Milliarden Euro. Die Ausgaben der GRV für Kindererziehungszeiten lagen 2010 allerdings nur bei rund 6,2 Milliarden Euro. Das heißt: Die Differenz zwischen Beitragszahlung und Rentenzahlung für Kindererziehungszeiten lag 2010 bei 5,4 Milliarden Euro. Mit diesem Betrag wurde die GRV durch den Bund subventioniert, ohne dass dies Rentnerinnen zu Gute gekommen wäre. Wer also in diesem Zusammenhang behauptet, die Mütterrente wäre ein Griff in die Rentenkasse, ist falsch informiert.

2. solidarische Lebensleistungsrente

Im Koalitionsvertrag heißt es (S. 73):
     Wir wollen, dass sich Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung in der Sozialversicherung auszahlen. Wir werden daher eine solidarische Lebensleistungsrente einführen. Die Einführung wird voraussichtlich bis 2017 erfolgen.
Grundsatz dabei ist: Wer langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, Beiträge gezahlt hat (40 Jahre) und dennoch im Alter weniger als 30 Rentenentgeltpunkte Alterseinkommen (Einkommensprüfung) erreicht, soll durch eine Aufwertung der erworbenen Rentenentgeltpunkte bessergestellt werden. Dies kommt vor allem Geringverdienern zugute und Menschen, die Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben. Durch eine Übergangsregelung bis 2023 (in dieser Zeit reichen 35 Beitragsjahre) stellen wir sicher, dass insbesondere die Erwerbsbiografien der Menschen in den neuen Ländern berücksichtigt werden. In allen Fällen werden bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit wie Beitragsjahre behandelt. Danach soll zusätzliche Altersvorsorge als Zugangsvoraussetzung erforderlich sein. In einer zweiten Stufe sollen jene Menschen, die trotz dieser Aufwertung nicht auf eine Rente von 30 Entgeltpunkten kommen, jedoch bedürftig sind (Bedürftigkeitsprüfung), einen weiteren Zuschlag bis zu einer Gesamtsumme von 30 Entgeltpunkten erhalten. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, u. a. dadurch, dass Minderausgaben in der Grundsicherung im Alter als Steuerzuschuss der Rentenversicherung zufließen, und durch die Abschmelzung des Wanderungsausgleichs.


Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurden von Union und SPD ähnliche Lösungsvorschläge diskutiert. Hier geht es um die Vermeidung von Altersarmut.

3. abschlagsfreie Rente mit 63

Im Koalitionsvertrag heißt es (S. 71f.):

     Seit Beginn des Jahres 2012 können langjährig Beschäftigte nach 45 Beitragsjahren mit Erreichen des 65. Lebensjahres ohne die sonst fälligen Abschläge in Rente gehen. Es hat sich in der Arbeitswelt viel zu Gunsten Älterer verbessert, aber wir sind noch nicht am Ziel. Deshalb werden wir die bereits vorhandene Vertrauensschutzregelung zur Anhebung der Regelaltersgrenze erweitern: Langjährig Versicherte, die durch 45 Beitragsjahre (einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit) ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben, können ab dem 1. Juli 2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Das Zugangsalter, mit dem der ab-schlagsfreie Rentenzugang möglich ist, wird schrittweise parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben.


Dieser Aspekt des Rentenpakets war eine deutliche Forderung der SPD, mit der wir uns von CDU und CSU nicht leicht getan haben. Wir konnten jedoch durchsetzen, dass dieser abschlagsfreie Renteneintritt allmählich auf das 65. Lebensjahr ansteigt – parallel zum Anstieg des Renteneintrittsalters auf 67.

4. bessere Erwerbsminderungsrente

Im Koalitionsvertrag heißt es (S. 71f.):

     Wer nichts mehr an seiner Erwerbssituation ändern kann, ist in besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen. Deswegen wollen wir Rentenansprüche von Erwerbsgeminderten spürbar verbessern. Ziel ist es, diejenigen besser abzusichern, die auf diese Leistung angewiesen sind, ohne damit neue Fehlanreize für nicht zwingend notwendige Frühverrentungen zu schaffen. Wir werden die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente zum 1. Juli 2014 um zwei Jahre anheben (von 60 auf 62). Für die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderungsrente erfolgt eine Günstigerprüfung.


Die ist ein unstrittiges und dringliches Anliegen, das zügig umgesetzt werden soll.

5. Wir haben uns darüber hinaus auf folgende Punkte geeinigt:

5.1. Private und betriebliche Altersvorsorge stärken
Die Alterssicherung steht im demografischen Wandel stabiler, wenn sie sich auf mehrere starke Säulen stützt. Deswegen werden wir die betriebliche Altersvorsorge stärken. Sie muss auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlich werden. Daher wollen wir die Voraussetzungen schaffen, damit Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen hohe Verbreitung finden. Hierzu werden wir prüfen, inwieweit mögliche Hemmnisse bei den kleinen und mittleren Unternehmen abgebaut werden können. Wir werden auch im europäischen Kontext darauf achten, dass die guten Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge erhalten bleiben.

5.2. Eigenständige Alterssicherungssysteme erhalten
Die Koalition steht auch weiterhin zur Alterssicherung der Landwirte, zur Künstlersozialversicherung sowie zu der berufsständischen Versorgung der verkammerten freien Berufe; diese bleiben als eigenständige Alterssicherungssysteme erhalten.

5.3. Angleichungsprozess Ost-West fortsetzen
Der Fahrplan zur vollständigen Angleichung, gegebenenfalls mit einem Zwischenschritt, wird in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgeschrieben: Zum Ende des Solidarpaktes, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutschlands, wenn die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter fortgeschritten sein wird, erfolgt in einem letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte. Zum 1. Juli 2016 wird geprüft, wie weit sich der Angleichungsprozess bereits vollzogen hat und auf dieser Grundlage entschieden, ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist.


Alle Beschlüsse im Wortlaut finden Sie im Koalitionsvertrag ab Seite 71.

Nach oben