Spät in der Nacht sind die Würfel gefallen: Die Verbesserung der Mütterrente ist unter Dach und Fach! Es war ein hartes Ringen. Die Mütterrente ist ein zentraler Punkt des Koalitionsvertrages. Die Erziehungsleistung von fast neun Millionen Müttern wird mit einem weiteren Entgeltpunkt gewürdigt.
Wir als Union haben unser Wort gehalten; die Verbesserung der Mütterrente zum 1. Juli 2014 ist ein Riesenerfolg für die Gerechtigkeit. Die eigenständige Alterssicherung von Frauen wird nachhaltig gestärkt!
Die Lebensleistung von Müttern umfasst auch die Kindererziehung. Sie ist damit mehr als Erwerbsarbeit. Ohne die Leistung der Mütter, hätten wir heute nicht die gute Situation in der Rentenversicherung. Bereits 1992 hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, das Kindererziehung eine bestandssichernde Wirkung für das Rentensystem hat. Ohne Kinder keine Rente! Die Mütterrente ist daher die Anerkennung der Lebensleistung von Frauen.
Dank sage ich allen, die in den letzten Monaten den Kampf um die Mütterrente unterstützt haben. Nur in dieser großartigen Teamleistung war es möglich, diesen Erfolg zu erreichen.
Die konkrete Passage zur Mütterrente im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD lautet wie folgt:
„Die Erziehung von Kindern ist Grundvoraussetzung für den Generationenvertrag der Rentenversicherung. Während Kindererziehungszeiten ab 1992 rentenrechtlich umfassend anerkannt sind, ist dies für frühere Jahrgänge nicht in diesem Umfang erfolgt. Diese Gerechtigkeitslücke werden wir schließen. Wir werden daher ab 1. Juli 2014 für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die Erziehungsleistung mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der Alterssicherung berücksichtigen. Die Erziehungsleistung dieser Menschen wird damit in der Rente besser als bisher anerkannt.“
Diese Neuregelung soll für jetzige und künftige Rentnerinnen gelten.
Lesen Sie hier den Koalitionsvertrag im Wortlaut.