Spät in der Nacht sind die Würfel gefallen: Die Verbesserung der Mütterrente ist unter Dach und Fach! Es war ein  hartes Ringen. Die  Mütterrente ist ein zentraler Punkt des Koalitionsvertrages. Die  Erziehungsleistung von fast neun Millionen Müttern wird mit einem  weiteren Entgeltpunkt gewürdigt.
								Wir als Union haben unser Wort gehalten; die Verbesserung der Mütterrente  zum 1. Juli 2014 ist ein Riesenerfolg für die Gerechtigkeit. Die  eigenständige Alterssicherung von Frauen wird nachhaltig gestärkt!
Die Lebensleistung von Müttern umfasst auch die Kindererziehung. Sie  ist damit mehr als Erwerbsarbeit. Ohne die Leistung der Mütter, hätten  wir heute nicht die gute Situation in der Rentenversicherung. Bereits  1992 hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, das  Kindererziehung eine bestandssichernde Wirkung für das Rentensystem hat.  Ohne Kinder keine Rente! Die Mütterrente ist daher die Anerkennung der  Lebensleistung von Frauen.
Dank sage ich allen, die in den letzten Monaten den Kampf um die Mütterrente unterstützt haben. Nur in dieser großartigen Teamleistung war es möglich, diesen Erfolg zu erreichen.
Die konkrete Passage zur Mütterrente im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD lautet wie folgt:
„Die Erziehung von Kindern ist Grundvoraussetzung für den  Generationenvertrag der Rentenversicherung. Während  Kindererziehungszeiten ab 1992 rentenrechtlich umfassend anerkannt sind,  ist dies für frühere Jahrgänge nicht in diesem Umfang erfolgt. Diese  Gerechtigkeitslücke werden wir schließen. Wir werden daher ab 1. Juli  2014 für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden,  die Erziehungsleistung mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der  Alterssicherung berücksichtigen. Die Erziehungsleistung dieser Menschen  wird damit in der Rente besser als bisher anerkannt.“
Diese Neuregelung soll für jetzige und künftige Rentnerinnen gelten.
Lesen Sie hier den Koalitionsvertrag im Wortlaut.