Prostitutionsgesetz: Ein wichtiges Signal gegen die Frauenhandelsindustrie

„Im Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution kommen wir mit der stärkeren Regulierung der legalen Prostitution einen wichtigen Schritt voran. Die Situation der Frauen in der Prostitution wird verbessert. Der Opferschutzgedanke steht für uns weiter im Mittelpunkt der Verhandlungen“, so Maria Böhmer, Vorsitzende der Frauen Union der CDU, zur Einigung der Frauenpolitikerinnen und -politiker der Koalition zur Reform des Prostitutionsgesetzes.

Böhmer: „Es ist dem beharrlichen Einsatz der Frauen Union und der Union insgesamt zu verdanken, dass wir jetzt zu Regelungen kommen, die ein wahrnehmbares Signal an unsere Gesellschaft setzt: Nein zur Frauenhandelsindustrie!“

Die neue bundesweite Kondompflicht für Freier gibt es bereits in den unionsgeführten Ländern Bayern und Saarland. Mit der persönlichen Anmeldepflicht für alle Prostituierten und der Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiber von Bordellen wird Licht ins Prostitutionsmilieu gebracht. Die regelmäßige Anmeldung bei den Behörden und Gesundheitsberatungen erhöhen den Schutz der Frauen. Unter 21-jährige Prostituierte müssen ihre Anmeldung jährlich erneuern und sich alle 6 Monate medizinisch beraten lassen. Bei älteren Prostituierten erfolgt die Anmeldung alle zwei Jahre und einer medizinischen Beratung alle 12 Monate.


„So ermöglichen wir Kontakte außerhalb des Prostitutionsmilieus. Gerade Frauen unter 21 Jahre benötigen ein höheres Schutz- und Beratungsangebot“, so die Vorsitzende der Frauen Union der CDU.


Zum Wohle der von Menschenhandel betroffenen und zur Prostitution gezwungenen Frauen muss jetzt auch eine Regelung zur Bestrafung von Freiern, die vorsätzlich die Zwangslage des Opfers ausnutzen, wie von der Union gefordert, auf den Tisch. Hierzu wird weiter von den Rechtspolitikerinnen und –politikern verhandelt. Wir fordern eine zeitgleiche Verabschiedung auch dieser Regelung im Bundestag.

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