Frauenquote: Der Bund muss mit gutem Beispiel vorangehen!

„Der erste Schritt zur gesetzlichen Regelung der Frauenquote in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist vollbracht. Mit verbindlichen Regelungen werden wir endlich nachhaltige Veränderungen in den Führungspositionen der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst erreichen. Die Geschlechterquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte großer Unternehmen ist ein Signal des Aufbruchs. Neben dem Gesetz ist aber auch ein Mentalitätswandel in den Unternehmen notwendig. Gleichstellung ist eine Führungsaufgabe“, erklärt Maria Böhmer, Vorsitzende der Frauen Union der CDU zum Beschluss des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.


Der Bund muss bei der Gremienbesetzung und in jeder Führungsebene der Bundesverwaltung seiner Vorbildfunktion gegenüber der Privatwirtschaft gerecht werden.
 

Böhmer: „Deshalb setze ich mich bei meiner Tätigkeit als Staatsministerin im Auswärtigen Amt für die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen ein. Die gesetzlichen Regelungen zur Frauenquote müssen nun mit Leben erfüllt werden. Dazu muss der notwendige Druck permanent aufrechterhalten werden. Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen hat höchste Priorität.“

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