Maria Böhmer: Kinder- und Jugendpornografie im Netz stoppen!

Am 14. November wurde in zweiter und dritter Lesung der Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzes - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht verabschiedet. Es ist auf Drängen der Union gelungen, das Gesetz passgenauer zu machen und damit Unklarheiten sowie Schlupflöcher zu beseitigen.


Maria Böhmer: „Oberstes Ziel ist der bessere Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch. Diesen müssen wir auch in Zeiten des Internets konsequent umsetzen! Wir haben erreicht, dass die Strafandrohung für den Besitz von kinder- und jugendpornographischen Schriften um ein Jahr auf zwei bzw. drei Jahre angehoben wurde. Das ist ein guter und richtiger Schritt.“

 

Nicht zuletzt hat der Fall Edathy gezeigt, dass ein großer Markt für Kindernacktbilder existiert. Durch das Gesetz wird bei der Kinder- und Jugendpornographie nunmehr das sog. Posing („Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes/Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“) in den Begriff der kinder- und jugendpornographischen Schriften ausdrücklich aufgenommen.

 

Fotos für das private Album sollen nicht kriminalisiert werden: Familienfotos vom Stand sind weiterhin möglich. Mit der Reform haben wir klargemacht: Handel und Tausch mit Kindernacktfotos sind kriminelles Unrecht und kein Kavaliersdelikt.

 


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