Städte und Gemeinden stehen durch die verstärkte Zuwanderung von EU-Bürgerinnen und Bürgern und der steigenden Zahl von Asylsuchenden vor großen Herausforderungen. Heute hat der Bund deutlich gemacht, dass er die Kommunen hierbei nicht allein lässt. Mit den im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzen und Maßnahmen sind erhebliche Unterstützungen und Entlastungen verbunden.
Hierzu erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz:
Der im Januar eingesetzte Staatssekretärsausschuss zur sogenannten Armutszuwanderung von EU-Bürgern nach Deutschland hat hierfür ganze Arbeit geleistet. Es wurde nicht nur eine aufgeheizte Debatte versachlicht, sondern zudem schnell die Grundlage für Dinge geschaffen, die den betroffenen Kommunen wirklich helfen.
So stellt der Bund den Kommunen hier zusätzliche 200 Millionen Euro in den nächsten Jahren zur Verfügung. Mit Übernahme von 25 Millionen Euro für Unterkunft und Heizung werden besonders betroffene Städte entlastet. Weitere 10 Millionen Euro bringt die Kostenübernahme von Impfkosten für Kinder und Jugendliche durch die gesetzlichen Krankenversicherungen.
Auch die Änderungen im Freizügigkeitsrecht für EU-Bürger sind nach langer Debatte vertretbar, etwa wenn ein Fall des Missbrauchs der Freizügigkeit vorliegen sollte. Zum überwiegenden Teil wird jetzt ins Gesetz geschrieben, was durch Gerichtsentscheidung schon lange gilt (bspw. sechs Monate Aufenthaltsrecht für EU-Bürger zur Arbeitssuche).
Versachlicht wurde auch die Debatte zur Verhinderung der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Kindergeld. Künftig wird der Mehrfachbezug ausgeschlossen sein, weil eine Zahlung zwingend an die Nennung der steuerlichen Identifikationsnummer gekoppelt ist. Alles andere, was da in die Debatte geworfen wurde, findet sich als Prüfauftrag wieder.
Das Bundeskabinett hat heute zudem die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen.
Durch den Gesetzentwurf wird endlich die Grundleistung für Asylsuchende angehoben und dem allgemeinen Existenzminimum angepasst. Das hatte das Bundesverfassungsgericht letztes Jahr vom Gesetzgeber verlangt. Das ist – man mag es kaum glauben – die erste gesetzliche Anhebung seit Inkrafttreten des Gesetzes vor 19 Jahren!
Sehr erfreulich ist zudem, dass Menschen, die seit mehr als 18 Monaten in Deutschland geduldet sind und nicht in ihre Herkunftsländer zurück können, künftig nicht mehr in den Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Für sie gelten fortan die allgemeinen Sozialsysteme. Auch hierdurch werden die Kommunen entlastet, die gemeinsam mit den Ländern die Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes aufbringen.
Genauso erfreulich ist, dass Asylsuchende nun schon nach 15 Monaten anstatt nach vier Jahren Leistungen auf dem Niveau der allgemeinen Sozialhilfe bzw. für Erwerbsfähige auf Arbeitslosengeld II bekommen.
Leider unverändert bleiben die Regelungen für Asylbewerber hinsichtlich der Krankheitsversorgung. Hier werden wir noch weiter verhandeln müssen. Denn die Praxis zeigt, dass diese eingeschränkten Leistungen zu sehr problematischen, manchmal sogar tragischen Fällen führen können.