Staatsministerin Böhmer zur Sitzung des Welterbekomitees in Krakau

 

Vom 7. bis 10. Juli wird Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, Sonderbeauftragte des Auswärtigen Amts für UNESCO-Welterbe, UNESCO- Kulturkonventionen und UNESCO-Bildungs- und Wissenschaftsprogramme, die deutsche Delegation zur 41. Welterbekonferenz in Krakau leiten.
Sie erklärte heute (05.07.):

„Während meiner eigenen Präsidentschaft im Welterbekomitee 2015 habe ich immer betont, dass die eigentliche Arbeit mit der Eintragung einer Stätte nicht endet, sondern erst beginnt. Die jährliche Sitzung des Welterbekomitees der UNESCO hat sich zu einem internationalen Forum für den Schutz und die Erhaltung des Kultur- und Naturerbes der Welt entwickelt, deren große Kraft in der universellen Aufmerksamkeit liegt.“


Hintergrund:
Vom 2. bis zum 12. Juli 2017 tagt das Welterbekomitee der UNESCO in Krakau/Polen unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Jacek Purchla. Außer Polen gehören zur Zeit Angola, Aserbaidschan, Burkina Faso, Finnland, Indonesien, Jamaika, Kasachstan, Korea, Kroatien, Kuba, Kuwait, Libanon, Philippinen, Peru, Portugal, Simbabwe, Tansania, Tunesien, Türkei und Vietnam zu den 21 Mitglieder des Welterbekomitees. Staatsministerin Böhmer hatte den Vorsitz der 39. Welterbekonferenz inne, die 2015 in Bonn stattfand.

Zu den wichtigsten Tagungsordnungspunkten der diesjährigen Sitzung gehören die Beratungen zum Erhaltungszustand der Welterbestätten. 154 Berichte liegen dem Komitee dazu vor. Besorgniserregend ist vor allem der Zustand der auf der Liste des Welterbes in Gefahr eingetragenen Stätten, dazu gehören vor allem die durch Krieg und Bürgerkrieg gefährdeten Stätten in Syrien, im Irak und in Jemen. Aber auch Klimawandel, Infrastrukturmaßnahmen oder auch Bauprojekte bedrohen Welterbestätten. Beispiele hierfür sind das Great Barrier Reef in Australien sowie Wien oder Liverpool.

In diesem Jahr werden zudem 33 Nominierungen zur Welterbeliste vom Welterbekomitee beraten. Deutschland hat die "Höhlen und Eiszeitkunst im schwäbischen Jura", die Erweiterung der Bauhaustätten in Weimar und Dessau um die Laubenganghäuser in Dessau und die ADGB-Schule in Bernau (BB) sowie den Naumburger Dom und die hochmittelalterliche Kulturlandschaft an Saale und Unstrut zur Einschreibung in die Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt nominiert.

Quelle: Auswärtiges Amt

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