Unterstützung im Anti-Terror-Kampf

Bundeskabinett beschließt Einsatz der Bundeswehr in Syrien

Die Terrornacht von Paris hat uns auf schreckliche Weise erneut vor Augen geführt, dass der islamistische Terror eine Gefahr für Europa und den gesamten Weltfrieden darstellt. Die Bundesregierung hat Frankreich im Kampf gegen den Terrorismus Unterstützung zugesagt. Deutschland soll Mittel für Aufklärung und Fluglogistik bereitstellen. Das Kabinett hat den Syrien-Einsatz beschlossen. Die Zustimmung des Bundestages soll zeitnah erfolgen; die erste Lesung findet am morgigen Mittwoch (2.12.) statt.   

Maria Böhmer: „Freundschaft zeichnet sich gerade dadurch aus, dass man einander in dunklen Zeiten zur Seite steht. Die feigen Terrortaten von Paris sind ein Angriff auf die Werte unserer Demokratie und Freiheit. Umfassend und geschlossen müssen wir den Terror bekämpfen. Dabei wird Deutschland einen aktiveren Beitrag leisten als bisher.“

Nach den Plänen von Verteidigungsministerin von der Leyen soll der Beitrag Deutschlands vor allem drei Komponenten umfassen: Erstens wolle die Bundeswehr eine Fregatte zum Schutz für den Flugzeugträger „Charles de Gaulle“ bereitstellen. Zweitens werde Deutschland mit einem deutsch-französischen Satelliten sowie mit Aufklärungsflugzeugen zur strategischen Lageeinschätzung vor Ort beitragen. Drittens könne die Bundeswehr durch die Luftbetankung von Flugzeugen einen logistischen Beitrag im Anti-Terror-Kampf leisten.

Maria Böhmer: „Der geplante Einsatz ist Teil einer breit angelegten Politik. Beharrlich arbeiten Frankreich und Deutschland auf politischer Ebene an einer Lösung des syrischen Bürgerkrieges und für die politische Stabilisierung der Region. Jetzt geht es darum, die Ausbreitung des IS zu stoppen und der Terrororganisation die Machtbasis zu entziehen.“

Hintergrund: VN-Resolution 2249: IS Bedrohung für den Weltfrieden

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat nach den Terrortaten von Paris Resolution 2249 verabschiedet, die klarstellt: Der IS ist eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit weltweit. Der Sicherheitsrat ruft die internationale Staatengemeinschaft dazu auf, alle notwendigen Maßnahmen gegen diese Bedrohung zu ergreifen. Die VN-Charta ermächtigt die Mitgliedstaaten gemäß Art. 51 zur kollektiven Selbstverteidigung. Das deutsche Grundgesetz erlaubt laut Art. 24 Abs. 2 den Einsatz von Streitkräften im Rahmen und nach den Regeln eines Systems kollektiver Sicherheit. 

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