Am Freitag, dem 06. November 2015, berät der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung die Gruppenentwürfe zum Thema Sterbebegleitung. Bereits im Vorfeld hat sich die Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Maria Böhmer für ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe ausgesprochen. Der von ihr unterstützte Gesetzentwurf der Abgeordneten Brand/Griese wendet sich gegen Sterbehilfevereine und auch Einzelpersonen, die geschäftsmäßig Menschen zu Tode bringen, etwa durch die Vermittlung oder Vergabe eines tödlichen Medikamentes.
Prof. Dr. Maria Böhmer:
„Sterbehilfe darf keine ‚normale Dienstleistung‘ werden. Die Erfahrung in den Ländern, wo eine geschäftsmäßige oder aktive Sterbehilfe zulässig ist, zeigt, dass die Nachfrage deutlich zunimmt. Der Druck auf alte und kranke Menschen steigt, anderen nicht mehr zur Last zu fallen. Bei dieser Entscheidung geht es für mich auch um unser Menschenbild. Die Achtung vor dem Leben umfasst auch das alte, kranke, behinderte Leben. Die Sterbebegleitung, die in der Hospizarbeit und in der Palliativmedizin im Mittelpunkt steht, ist hierfür der richtige Ansatz. Wir müssen den Menschen ihre Ängste nehmen! Deshalb ist für mich die Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung unabdingbar, die wir heute im Deutschen Bundestag beschlossen haben. Der Gesetzentwurf zum Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe will Menschen davor schützen, sich letztendlich vielleicht sogar dafür rechtfertigen zu müssen, dass sie leben wollen. Eine solche Gefahr sehe ich, wenn der Gesetzgeber zuließe, dass Vereine und Einzelpersonen in Deutschland das Leid der Menschen ausnutzen und Beihilfe zum Suizid regelmäßig anbieten.“