Prof. Dr. Maria Böhmer MdB hat eine interfraktionelle Kleine Anfrage zu neuen Bluttests auf Down-Syndrom mitunterzeichnet. Hiermit richten Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen das Augenmerk auf eine möglicherweise verhängnisvolle Entwicklung in der Pränataldiagnostik: Die Massenanwendung eines scheinbar harmlosen Bluttests könnte dazu führen, dass zukünftig deutlich weniger Kinder mit Down-Syndrom geboren werden. Seit einiger Zeit sorgen derartige Tests auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) daher für ethische Debatten.
Seit der Deutschen Einheit ist dies die erste interfraktionelle Kleine Anfrage, die von Abgeordneten aller Bundestagsfraktionen getragen wird. Uns alle eint die Befürchtung, dass die Möglichkeit, früh und risikoarm zu testen, eine gesellschaftliche Erwartung erzeugen könnte, diese Angebote zu nutzen. Eltern, die sich gegen den Test oder wissentlich für ein behindertes Kind entscheiden, könnten künftig immer mehr in Erklärungsnöte geraten.
Erfahrungen aus anderen Ländern stützen diese Sorge: In Dänemark wird seit 2005 allen Schwangeren angeboten, testen zu lassen, ob sie ein Kind mit Down-Syndrom zur Welt bringen werden. Bereits im Folgejahr nahmen 84 Prozent das Angebot an. Die Zahl der in Dänemark mit Down-Syndrom geborenen Kinder hat sich seither halbiert.
Eine verstärkte Aufklärung, welche konkrete Unterstützungsangebote Eltern von Kindern nutzen können, kann dazu beitragen, Ängste und Vorurteile abzubauen und für gesellschaftliche Vielfalt zu werben.
Der Deutsche Ethikrat hat in seiner Stellungnahme „Die Zukunft der genetischen Diagnostik“ ein beunruhigendes Szenario entworfen, sollten derartige Tests auf breiter Basis zum Einsatz kommen. Wir möchten sicherstellen, dass keine Entscheidungen getroffen werden, ohne dass mögliche Folgen politisch bewertet wurden.
Hintergrund:
Mit sogenannten „nicht-invasiven“ Tests können Schwangere durch eine einfache Blutuntersuchung feststellen lassen, ob ihr Baby mit Down-Syndrom geboren wird. Die Hersteller bewerben diese Bluttests als risikolose Alternative zu herkömmlichen Plazenta- oder Fruchtwasserpunktionen.
Gegenwärtig prüft der Gemeinsame Bundesausschuss, ob er eine Erprobung gemäß § 137e SGB V beschließt. Am Ende eines Erprobungsverfahrens könnten diese Bluttests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden.