Staatsministerin Böhmer begrüßt Engagement von Nichtregierungsorganisationen bei Schutz und Erhalt von Welterbestätten

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In ihrer Funktion als Präsidentin des UNESCO-Welterbekomitees hatte Staatsministerin Maria Böhmer Vertreterinnen und Vertreter von 15 Nichtregierungsorganisationen, darunter Greenpeace, World Wildlife Fund, Deutsche Stiftung Denkmal, Europa Nostra sowie den Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS), zu einem Gespräch eingeladen. Anlass des Treffens am 23. Februar im Auswärtigen Amt war die Vorbereitung der 39. Sitzung des Komitees, die Ende Juni in Bonn stattfinden wird.

Im Vordergrund des Gesprächs stand die von Staatsministerin Böhmer eingeleitete Reform der Evaluierung und Nominierung der Welterbestätten, die auf der kommenden Sitzung des Komitees beraten werden wird. Dabei betonte Böhmer, dass staatliches Handeln und zivilgesellschaftliches Engagement zum Schutz der Stätten Hand in Hand gehen müssen:
"Schutz und Erhalt von Welterbe in Gefahr verdienen große Aufmerksamkeit. Die Vertragsstaaten müssen ihre Anstrengungen für Welterbe, insbesondere für Welterbestätten in Gefahr, weiter ausbauen. Zivilgesellschaftliches Engagement ist dabei unabdingbar."
 
Die Staatsministerin unterstrich, dass sie die Nichtregierungsorganisationen als wichtige Partner sehe: "Wir haben ein gemeinsames Interesse an der Stärkung der Welterbekonvention und dem Schutz der Stätten.  Nichtregierungsorganisationen leisten wichtige Arbeit und schaffen breite Aufmerksamkeit für drängende Themen. Deshalb ist es wichtig, dass Vertreter nationaler und internationaler zivilgesellschaftlicher Organisationen an den jährlichen Sitzungen des Welterbekomitees als Beobachter teilnehmen."
 
Deutscher Vorsitz im Welterbekomitee

Deutschland hat derzeit den Vorsitz im Welterbekomitee der UNESCO und wird die 39. Sitzung des Komitees ausrichten, die vom 28. Juni bis zum 8. Juli 2015 im World Conference Center Bonn stattfinden wird. Es werden über 1.000 Delegierte aus den 191 Vertragsstaaten erwartet. Das Welterbekomitee wird unter anderem über die Aufnahme neuer Welterbestätten in die Liste der UNESCO entscheiden und über den Erhaltungszustand bereits eingetragener Welterbestätten beraten.

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