Kinderehen grundsätzlich verbieten

Kinderehen verletzen die Menschenrechte von Kindern. Der Staat muss die Selbstbestimmung und Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen verlässlich schützen. Lesen Sie hier meine Pressemitteilung.


- Pressemitteilung -

In der heutigen Kabinettssitzung, an der Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer MdB für das Auswärtige Amt teilgenommen hat, wurde beschlossen, Kinderehen in Deutschland grundsätzlich zu verbieten. Dazu erklärt Maria Böhmer, Bundestagsabgeordnete für Ludwigshafen/Frankenthal:

"Kinderehen verletzen die Menschenrechte von Kindern. Darum haben wir heute einen Gesetzentwurf beschlossen, um die Ehemündigkeit ohne Ausnahme auf 18 Jahre festzusetzen. Die Ehe muss auf einer freien Willensentscheidung beruhen. Ehen mit Kindern, meist mit minderjährigen Mädchen, sind mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau und dem Vorrang des Kindeswohls unvereinbar. Der Staat muss die Selbstbestimmung und Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen verlässlich schützen.“

Nach ausländischem Recht geschlossene Ehen mit unter 16-Jährigen sind nach dem Gesetzentwurf künftig nichtig. Ehen von Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren sind durch ein Gericht aufzuheben. Dabei dürfen den minderjährigen Betroffenen keine asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Nachteile entstehen. Vorgesehen ist, dass Jugendämter verheiratete minderjährige Flüchtlinge in Obhut nehmen. So können alle weiteren Schritte zum Wohl der Betroffenen unternommen werden, einschließlich der Beendigung der Ehe.

Zuletzt haben deutsche Behörden vermehrt verheiratete minderjährige Flüchtlinge registriert. Im Juli 2016 waren in Deutschland 1.475 verheiratete minderjährige Ausländer registriert, ca. 80 Prozent davon Mädchen. Davon haben 361 Betroffene das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet. Dazu erklärte Maria Böhmer, die Ehrenvorsitzende der Frauen Union ist: „Kinderehen stellen unsere deutsche Rechtsordnung und unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Deshalb hat die Frauen Union besonders darauf gedrungen, zu handeln und das Kindeswohl zu schützen.“

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