Maria Böhmer spricht im Deutschen Bundestag

Bericht zur Religions- und Weltanschungsfreiheit vorgelegt

Lesen Sie hier die Rede von Staatsministerin Maria Böhmer vor dem Deutschen Bundestag zum Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! 

Die Bundesregierung hat diesen Bericht auf Antrag des Bundestages vorgelegt. Darin werden die weltweite Lage sowohl der Religionsfreiheit als auch der Weltanschauungsfreiheit erfasst. Dies geschieht in der Überzeugung, dass der Religions- und Weltanschauungsfreiheit eine große Bedeutung als Eckpfeiler einer stabilen und friedlichen Ordnung zukommt. Religionsfreiheit und ein friedliches Zusammenleben bedingen einander.

Unser Grundgesetz, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und der VN-Zivilpakt, den 168 Staaten der Welt ratifiziert haben, schützen das Grundrecht auf Gewissens- und Religionsfreiheit. Keine Frage: Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein universelles Menschenrecht, und sie wird in immer mehr Staaten prinzipiell rechtlich abgesichert. Die Wirklichkeit aber sieht oft dramatisch anders aus. Millionen von Menschen werden weltweit Tag für Tag in ihrer Religions- und Weltanschauungsfreiheit eingeschränkt. Viele werden verfolgt, gedemütigt und kommen zu Tode. Religion wird missbraucht, um Unterdrückung, Gewalt und Unrecht zu legitimieren, wie wir es in erschreckender Weise im Irak oder in Syrien erleben. In diesen Urgebieten des Christentums sind es besonders häufig Christen, die unter Repressionen, Gewalt und Vertreibung leiden müssen. Aber auch Jesiden und Muslime sind Opfer des brutalen und menschenverachtenden IS-Terrors gewor den. In dieser verzweifelten Situation gilt es den Menschen zur Seite zu stehen. Zunehmend ist zu beobachten, dass schwache Staatlichkeit, Korruption und schwierige wirtschaftliche Bedingungen den mangelnden Schutz von Religionsgemeinschaften mit verursachen.

Über den Stand der Religions- und Weltanschauungsfreiheit liegt uns eine Reihe von nationalen und internationalen Berichten vor. Dabei handelt es sich in der Regel um Länderberichte. Im Auswärtigen Amt haben wir uns daher sehr intensiv die Frage gestellt: Was könnte der Mehrwert eines solchen Berichtes sein, den wir dem Deutschen Bundestag vorlegen? Wir haben uns für einen neuen, strukturellen Ansatz entschieden. In diesem Bericht wird anhand konkreter Länderbeispiele eine Typologie der Rechtsverletzungen entwickelt.

Ich halte es für wichtig, dass wir über diesen Ansatz ebenso diskutieren wie über die Inhalte des Berichts. Wir geben uns bei diesem Bericht nicht nur mit einer Situationsbeschreibung und einer Analyse zufrieden. Der Bericht zeigt konkrete Ansatzpunkte auf, um gegen die Verletzungen vorgehen zu können: erstens bei der Rechtsetzung, zweitens bei der Schaffung von Strukturen und drittens in vielen Einzelfällen. Lassen Sie mich Engagement und konkretes Handeln der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit anhand dieser drei Punkte zusammenfassen.

Erstens. Wo Rechtsetzung nötig ist, unterstützt die Bundesregierung diese Prozesse. So konnten in der EU-Ratsarbeitsgruppe Menschenrechte bereits 2013 umfassende Leitlinien zur Förderung und zum Schutz der Religionsfreiheit beschlossen werden. Wir unterstützen die Arbeit des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte. Wir entsenden Personal und finanzieren Projekte.

Zweitens. Wir wollen dauerhafte Strukturen für den Dialog, insbesondere für den religiösen Dialog, fördern. Wenn die Kenntnisse über andere Religionen wachsen, wenn Menschen miteinander reden, dann entwickeln sie Respekt und Verständnis füreinander. In Deutschland haben wir Erfahrungen mit der Deutschen Islam-Konferenz gesammelt. Sie ist jetzt zehn Jahre alt. Sie könnte ein Beispiel für andere Länder sein, wie man aufeinander zugeht und wie man eine solche Plattform schafft.

Wir bringen in vielen Ländern geistliche Führer und Menschen unterschiedlicher Religionen zusammen. Das ist kein leichtes Unterfangen. Aber ich bin davon überzeugt, dass sich solche Vorurteile und Gegensätze nur im Dialog überwinden lassen und so ein friedliches Miteinander möglich ist. Die deutsche Präsidentschaft im VN-Menschenrechtsrat haben wir vielfach für Religionsfreiheit genutzt, und wir haben die Fortsetzung des sogenannten Istanbul-Prozesses unterstützt.

Drittens. In vielen Einzelfällen, etwa wenn es um grausame Strafen oder sogar um drohende Todesstrafen geht, setzen sich das Auswärtige Amt und seine Botschaften unmittelbar für die Betroffenen ein. Sie wissen: Um die Opfer nicht unnötig zu gefährden, werden solche Demarchen oft nicht öffentlich gemacht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von Ihnen sprechen auf ihren Auslandsreisen die Verletzungen der Religionsfreiheit gezielt an und treffen sich mit Menschen, die unter religiöser Verfolgung leiden. Ihr Einsatz ist mehr als hilfreich, und ich möchte Ihnen dafür sehr herzlich danken.

Religion kann wunderbare positive Kräfte und Energien entwickeln. Sie ist eine Kraft des Guten, aber nur, wenn sie frei ausgeübt, ihre Ausübung geschützt und eine Instrumentalisierung verhindert wird. Der Staat ist dazu verpflichtet, einen Rahmen für diese freie Ausübung zu schaffen. Doch gerade den Religionsgemeinschaften selbst kommt eine zentrale Verantwortung für ein friedliches Zusammenleben der Menschen unterschiedlicher Religion zu. Außenpolitik hat hier eine unterstützende Funktion. Unser Einsatz für Religions- und Weltanschauungsfreiheit dient der Krisenprävention und der Stabilisierung.

Die Begegnung mit der Internationalen Parlamentariergruppe für Religionsfreiheit vergangene Woche und die heutige Debatte empfinde ich als eine große Ermutigung auf dem zugegebenermaßen oft steinigen Weg.

Herzlichen Dank.

Sehen Sie auch die Aufzeichnung der vollständige Rede hier


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