Abschlussbericht des 2. UA „Terrorgruppe NSU“

Copyright: DBT/SMNeuman
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In dieser Woche debattieren wir den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“. Der Untersuchungsausschuss spricht insgesamt 47 konkrete Empfehlungen für Änderungen und Reformen in den Bereichen der Polizei, der Justiz und der Verfassungsschutzbehörden aus, um zukünftig den Rechtsterrorismus in Deutschland wirksamer zu bekämpfen. Dies allein ist schon ein bemerkenswertes Ergebnis.

Hinzu kommt, dass diese Empfehlungen einvernehmlich mit den Stimmen aller im Bundestag vertretenen Fraktionen beschlossen wurden. Ein solcher einvernehmlich erstellter Abschlussbericht ist einmalig in der Geschichte des Deutschen Bundestages. Dies spiegelt die Besonderheit des Ausschusses wider und betont den gemeinsamen Willen zur Umsetzung des Untersuchungsauftrages.
 

 

Der Untersuchungsausschuss hat einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die Ereignisse und Hintergründe der erschreckenden Serie von Morden und Anschlägen der Terrorgruppe aufzuklären. Es ist gut, dass daraus gemeinsam Schlussfolgerungen für die zukünftige Arbeit der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden gezogen wurden. Mit den bereits eingeleiteten und umgesetzten Maßnahmen wie der Einrichtung eines Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus, der Rechtsextremismusdatei, der Reform des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Maßnahmen zur Stärkung der gesellschaftlichen Prävention haben Parlament und Bundesregierung schon jetzt Konsequenzen aus der schrecklichen Terrorserie gezogen.

Weitere Maßnahmen werden eine wesentliche Aufgabe der nächsten Wahlperiode sein, denen das einvernehmliche Votum des Untersuchungsausschusses bedeutsame Schlagkraft gibt. Es unterstreicht die gemeinsame Verantwortung, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um jede Form von Extremismus und Ausländerfeindlichkeit in unserem Land konsequent zu bekämpfen. Wir sind dazu entschlossen.

Foto: DBT/SMNeuman

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