Zur Bewältigung der mit der hohen Zahl von Flüchtlingen in Deutschland verbundenen Herausforderungen hat der Deutsche Bundestag ein umfangreiches Gesetzespaket beschlossen.
Die wesentlichen Ziele der gesetzlichen Änderungen betreffen die Beschleunigung der Asylverfahren und die Beseitigung von Fehlanreizen. Außerdem wird der Bund Länder und Kommunen finanziell entlasten. Flüchtlinge sollen früh und umfassend integriert werden. Menschen ohne Bleibeperspektive sollen schneller in ihre Heimatländer rückgeführt werden können.
Grundlage des Gesetzespakets sind die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Entlastung der Länder
Der Bund entlastet die Länder erheblich und übernimmt die Kosten für die Asylbewerber in Höhe einer Pauschale von 670 Euro pro Monat. Diese Kostenübernahme beginnt mit dem Tag der Erstregistrierung und endet bei Abschluss des Verfahrens. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt zur Zeit bei rund fünf Monaten. Angestrebt ist die Beschleunigung der Verfahren.
Fehlanreize vermeiden
Fehlanreize bei Menschen ohne Bleibeperspektive sollen vermieden werden. Deshalb wird der persönliche Bedarf, der bislang mit dem "Taschengeld" abgedeckt wurde, künftig möglichst in Sachleistungen gewährt. Dies gilt für den gesamten Zeitraum, den die Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen verbringen. Geldleistungen werden höchstens einen Monat im Voraus gezahlt.
Sichere Herkunftsstaaten
Albanien, Kosovo und Montenegro werden zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt, um die Asylverfahren der Staatsangehörigen dieser Länder weiter zu beschleunigen. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die ab dem 1. September 2015 einen Asylantrag gestellt haben, wird ein Beschäftigungsverbot eingeführt.
Integrationskurse und Beschäftigung
Wer eine gute Bleibeperspektive hat, soll frühzeitig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu müssen vor allem gute Deutschkenntnisse vorhanden sein. Deshalb öffnet der Bund für Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und stellt dafür mehr Mittel bereit. Außerdem sollen die Integrationskurse besser mit den berufsbezogenen Sprachkursen der Bundesagentur für Arbeit vernetzt werden.
Unterkünfte schneller bauen
Ein Teil des Gesetzes zur Asylverfahrensbeschleunigung betrifft auch Änderungen im Bauplanungsrecht. Damit wird die Unterbringung von Flüchtlingen in winterfesten Quartieren beschleunigt. Mit dem Gesetzespaket erhalten die Länder und Kommunen sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um unverzüglich Umnutzungs- und Neubaumaßnahmen zu planen, zu genehmigen und durchzuführen.
Hilfen für minderjährige Flüchtlinge
Der Bundestag hat das auch Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Situation von jungen Flüchtlingen, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, zu verbessern. Um zu gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche dort untergebracht werden, wo es Kapazitäten für eine angemessene Versorgung gibt, wird es künftig eine bundes- und landesweite Aufnahmepflicht geben. Das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren wird von 16 auf 18 Jahre angehoben.
Es ist geplant, dass die Änderungen zum 1. November in Kraft treten.
(Textquelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)