CDU-Bundesvorstand für feste Quote für Frauen in Aufsichtsräten

Der CDU-Bundesvorstand hat sich für eine feste Quote für Frauen in Aufsichtsräten ausgesprochen. Der Beschluss ist ein starkes Signal, denn damit haben wir eine deutliche Weiterentwicklung des CDU-Parteitagsbeschlusses, der bereits eine gesetzliche Regelung für Aufsichtsräte und Vorstände vorsah. Das entspricht der Beschlusslage der Frauen Union der CDU. Dafür habe ich mit vielen Mitstreiterinnen und Mitstreitern seit 2010 hart gekämpft.


Der CDU-Bundesvorstand hat sich in seiner gestrigen Sitzung intensiv mit der Frage von Frauen in Aufsichtsräten der deutschen Wirtschaft beschäftigt. Hintergrund war die Debatte um verschiedene Gesetzentwürfe, die am Donnerstag im Deutschen Bundestag zur Abstimmung stehen. Die Frauen Union der CDU fordert seit 2010 eine gesetzliche Regelung für einen Frauenanteil von 30 Prozent von Frauen in Aufsichtsräten. Das Ziel ist eine 40-Prozent-Geschlechterquote für Aufsichtsräte.

Der Vorschlag einer festen Quote für Frauen in Aufsichtsräten ab 2020, den die beiden Vorsitzenden von CDU und CSU, Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsident Horst Seehofer abgesprochen hatten, wurde mit großer Mehrheit vom CDU-Bundesvorstand beschlossen. Er wird in das gemeinsame Regierungsprogramm aufgenommen.

Wir haben damit nun beim Thema Frauenquote eine große Geschlossenheit in der Union. Die feste Quote für Aufsichtsräte soll Gesetz werden. Dies war wahrlich ein Bohren dicker Bretter!

 

Der CDU-Bundesvorstandsbeschluss vom 15.04.2013 im Auszug:

Frauen besetzen Führungspositionen in geringerem Umfang als Männer. Deshalb wollen wir den Anteil von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten von Unternehmen erhöhen und dies gesetzlich regeln. Dabei müssen Bund, Länder und Kommunen bei der Besetzung von Führungspositionen mit gutem Beispiel vorangehen, z. B. in öffentlichen Betrieben, der Verwaltung oder bei der Besetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten. Mit einer "Flexi-Quote" wollen wir von den Unternehmen fordern, sich selbst zu verpflichten, eine verbindliche Frauenquote für Vorstand und Aufsichtsrat festzulegen. Diese soll öffentlich ausgewiesen werden und darf nicht nachträglich nach unten berichtigt werden. In den letzten elf Jahren hat es insbesondere im Mittelstand positive Ergebnisse bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gegeben. Dennoch brauchen wir für die Zukunft ein stärkeres Maß an Verbindlichkeit. Deshalb werden wir gesetzlich regeln, dass ab dem Jahr 2020 eine feste Quote von 30 Prozent für Frauen in Aufsichtsratsmandaten von mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen gilt.



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