Mit der Vorlage des Referentenentwurfs zur Rentenreform beweist die Koalition, dass die Mütterrente pünktlich zum 1. Juli 2014 umgesetzt wird. Das Gesetzgebungsverfahren und die Umsetzung durch die Deutsche Rentenversicherung benötigt Zeit. Wir werden daher regeln, dass die verbesserte Mütterrente notfalls rückwirkend zum 1. Juli 2014 – so wie im Koalitionsvertrag vereinbart – gezahlt wird.
Ab 2014 soll Müttern bzw. Vätern für jedes vor 1992 geborene Kind zusätzlich ein Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden. Für die Mütter, die bereits eine Rente beziehen, soll es pauschal einen Rentenpunkt mehr geben. Dies dient der Verwaltungsvereinfachung. Für die Rentenneuzugänge wird die Rente individuell berechnet.
Es war die Union, die bereits 1986 mit der Einführung von Kindererziehungszeiten in der Rente erstmals die Familienleistung auch materiell in der Alterssicherung anerkannt hat. Das Rentensystem beruht sowohl auf den Beiträgen aus Erwerbstätigkeit als auch auf dem Beitrag den Familien durch Geburt und Erziehung eines Kindes erbringen. Ohne Kinder keine Rente!
Um die Leistungen bei der Kindererziehung anzuerkennen, wurden diese sukzessive ausgebaut. Mütter deren Kinder ab 1992 geboren sind erhalten aus Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten bis zu 5,3 Entgeltpunkte. Doch für die Generation der Mütter, die vor 1992 Kinder bekommen haben, blieb es bei einem Entgeltpunkt. Viele Frauen dieser Generation müssen gerade wegen der Erziehung ihrer Kinder mit erheblichen Einbußen in ihrer Rente auskommen. Frauen bekommen im Durchschnitt ein eigenes Alterseinkommen in Höhe von 645 Euro im Monat.
Diese Gerechtigkeitslücke wollen wir schließen. Mit dem Gesetzgebungsverfahren machen wir Nägel mit Köpfen!