Prof. Dr. Maria Böhmer
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Presse
10.07.2017, 14:06 Uhr
Straßburger Neustadt ins UNESCO-Welterbe aufgenommen
Maria Böhmer: „Zeichen für die deutsch-französische Freundschaft“
 
Das UNESCO-Welterbekomitee hat am Wochenende in Krakau entschieden, das bislang auf das historische Zentrum von Straßburg begrenzte Welterbegebiet um das Gründerzeitviertel (Neustadt) zu erweitern. Dazu erklärte die Leiterin der deutschen Delegation, Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:

„Es gibt kein besseres Zeichen für die deutsch-französische Freundschaft und für den auf Frieden und Verständigung zielenden Ansatz der Welterbe-Konvention als diesen Antrag der Stadt Straßburg. Er dokumentiert den souveränen, den notwendigen Umgang mit der Geschichte. Alle Spuren und Schichten gehören dazu. Es sind die Fundamente, auf denen Europa steht.“

Die Bundestagsabgeordnete für Ludwigshafen/Frankenthal verwies auf die Bedeutung, die das grenznahe Straßburg auch für die Pfälzerinnen und Pfälzer habe: „Dass wir auf beiden Seiten der deutsch-französischen Grenze Konflikte und Kriege überwinden konnten und uns die Hand gereicht haben, kommt in Straßburg, dem Sitz des Europäischen Parlaments, besonders deutlich zum Ausdruck. Deshalb haben wir als deutsche Delegation den Antrag mit Begeisterung begleitet.“ Die städtebauliche Anbindung der Neustadt an die Altstadtinsel von Straßburg, Grande Ile genannt, gilt als ein herausragendes Beispiel für europäische Stadterweiterungskonzepte im ausgehenden 19. Jahrhundert. Die Neustadt entstand unter deutscher Verwaltung nach 1871 und ist in den typischen Formen der wilhelminischen Architektur errichtet worden.

Das UNESCO-Welterbekomitee hat am Wochenende darüber hinaus die Höhlen und Eiszeitkunst im schwäbischen Jura in Baden-Württemberg in die Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt eingetragen. Außerdem hat es entschieden, die seit 1996 bestehenden Welterbestätten in Dessau und Weimar um die Laubenganghäuser in Dessau-Törten und die Bundesschule des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB) in Bernau zu erweitern.

Quelle: Auswärtiges Amt